Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 wurden durch das W3C-Verfahren in Kooperation mit Einzelpersonen und Organisationen auf der ganzen Welt entwickelt und haben am 11. Dezember 2008 Empfehlungsstatus erhalten.
Sie definieren einen gemeinsamen Standard für die Barrierefreiheit von Webinhalten. Barrierefreiheit umfasst hierbei ein weites Feld an Behinderungen, einschließlich visueller, auditiver, motorischer, sprachlicher, kognitiver, Sprach-, Lern- und neurologischer Behinderungen. Auch für ältere Personen mit sich altersbedingt ändernden Fähigkeiten werden Webinhalte so besser nutzbar.
Die WCAG 2.0 bauen auf den WCAG 1.0 auf und wurden so konzipiert, dass sie sich weitgehend auf verschiedene Webtechniken der Gegenwart und Zukunft anwenden lassen sowie mit einer Kombination aus automatisierten Tests und der Evaluation durch Menschen testbar sind.
Im Gegensatz zu den WCAG 1.0 konzentrieren sich die WCAG 2.0 nicht mehr auf HTML und CSS als wichtigste Standards des Internets, sondern beschreiben allgemeiner, wie Layouts, Interaktionen u.a. gestaltet sein müssen, damit das Angebot barrierefrei ist. Die Umsetzung dieser Richtlinien für die einzelnen Technologien wie HTML, Java, Flash oder PDF obliegt den jeweils verantwortlichen Institutionen bzw. Unternehmen.
Obwohl es möglich ist, konform zu WCAG 1.0 oder WCAG 2.0 zu sein (oder zu beiden), empfiehlt das W3C, dass sich neue und aktualisierte Inhalte an die WCAG 2.0 halten.
1. Wahrnehmbar - Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
2. Bedienbar - Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein. Bedienbar - Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
3. Verständlich - Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
4. Robust - Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Damit eine Webseite WCAG 2.0-konform ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Eine der folgenden Konformitätsstufen ist ist vollständig erfüllt.
2. Konformität (und Konformitätsstufen) gelten nur für (eine) ganze Webseite(n) und kann nicht erreicht werden, wenn ein Teil einer Webseite ausgeschlossen ist.
3. Wenn eine Webseite Teil einer Folge von Webseiten ist, die einen Prozess darstellen, dann müssen alle Webseiten in dem Prozess zu der bestimmten Stufe oder höher konform sein.
4. Nur bei der Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art kann man sich darauf verlassen, dass die Erfolgskriterien erfüllt werden. Jegliche Information oder Funktionalität, die auf eine nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art zur Verfügung gestellt wird, ist auch auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art und Weise verfügbar.
5. Wenn Techniken auf nicht die Barrierefreiheit unterstützende Art benutzt werden oder wenn sie auf nicht -konforme Art benutzt werden, dann blockieren sie nicht die Fähigkeit des Benutzers, auf den Rest der Seite zuzugreifen. Darüber hinaus erfüllt die Webseite als Ganzes weiterhin die Konformitätsbedingungen unter jeder der folgenden Bedingunge
www.w3.org/TR/WCAG20/ (englisch)
www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ (deutsch)