Richtlinien zur Barrierefreiheit von Online-Inhalten

Barrierefreie Online-Inhalte können uneingeschränkt von allen Nutzern unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten (barrierefrei) genutzt werden.

 

Um das Web barriereärmer zu machen, wurde vom World Wide Web Consortium (W3C) die Web Accessibility Initiative (WAI) gegründet. Diese Initiative veröffentlichte 1999 den ersten international anerkannten Standard „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0“. Die aktuelle Version „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0“ trat nach mehr als neunjähriger Beratung am 11. Dezember 2008 in Kraft.


In Deutschland nutzen vier von fünf Menschen mit Behinderungen das World Wide Web. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 27. April 2002 ist zum 1. Mai 2002 in Kraft getreten. In diesem Gesetz hat der Bund Regeln zur Herstellung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik für seine Verwaltung gesetzt. Eine entsprechende Rechtsverordnung „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)“ von Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung regelt die Maßgaben hierfür.

 

Die besten deutschsprachigen, barrierefreien Websites werden jedes Jahr von der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen mit dem BIENE-Award ausgezeichnet.

 

Behindertenverbände und Forschungseinrichtungen haben sich im Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) zusammengeschlossen, um die Umsetzung der Barrierefreiheit im Internet zu fördern. Auf dem Informationsportal WOB11 bietet das AbI Informationen zum Thema barrierefreies Internet.

 

Das seit 2002 in jährlichem Tonus stattfindende Symposium „Mehr Wert für alle“ setzt auf eine Mischung aus Experten-Beiträgen und kontinuierlichem Austausch zwischen Nutzern, Gestaltern und Entscheidern, beides auf der Grundlage aktueller Entwicklungen aus Wissenschaft, Praxis und Gesetzeslage.


Mehr Informationen


WCAG 1.0 und 2.0

BITV
BIENE-Award